Orderrichtlinien - Börsehandel: junger Geschäftsmann schreibt auf seinem Laptop
Orderrichtlinien für Internet- und Beratungskunden

Für den Handel über Internet, Telefon und Smartphone - Punkt Börsehandel

Börsehandel

Was Sie beim Handel über internationale Börsenplätze beachten sollten. Diese Richtlinien gelten für Börsenaufträge bei Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit von Börsenaufträgen kann an den Börsen in Österreich und Deutschland bis maximal 360 Tage und an den restlichen Börsen bis maximal 90 Tage in die Zukunft gewählt werden (Samstag, Sonntag und ausgewählte österreichische Bankfeiertage werden nicht angezeigt).


Zusätzlich können die Aufträge in der Schnellauswahl tagesgültig, wochengültig, Monatsultimo,, Ultimo Folgemonat, 90 oder 360 Tage gegeben werden bzw. über eine Kalenderfunktion gesucht werden.

Börsenplätze, Börsenplatzwechsel

Es werden bei einem Kaufauftrag nur jene Handelsplätze angezeigt, an denen das gewählte Wertpapier notiert. Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen wird die Börse anhand des liquidesten Handelsplatzes vorbelegt (Text: Vorgeschlagener Handelsplatz lt. Durchführungspolitik). Eine Änderung ist jederzeit möglich.


Bei einem Verkaufsauftrag können Sie aus allen Handelsplätzen, an denen das Wertpapier notiert und die in demselben Land wie die Kaufbörse liegen, auswählen. Ein Börsenplatzwechsel innerhalb des Kauflandes ist somit möglich (z.B. Kauf in München und Verkauf in Stuttgart möglich, Kauf in Wien und Verkauf in Frankfurt nicht möglich).

Online-Börsenplätze

Folgende Börsenplätze sind über Internet verfügbar
Wien Frankfurt XETRA Frankfurt München Stuttgart
Berlin Düsseldorf Hamburg Hannover Amsterdam
London Schweiz Schweizer Börse Blue Chips Paris Brüssel
Athen Hongkong Kopenhagen Dublin Helsinki
Lissabon Luxemburg Madrid Spanische Börse Mailand
Stockholm New York Nasdaq Nasdaq OTC Nasdaq OTC BB
NYSE MKT NYSE Arca Toronto Bratislava Budapest
Prag Warschau SWX Quotematch AG Tokio Singapur
Sydney Oslo      
Börse Handelszeiten Weiterleitungszeiten an Bankarbeitstagen Online-Anbindung
Wien XETRA 09:00 bis 17:30 Uhr 08:05 bis 17:36 Uhr Ja1
Frankfurt XETRA 09:00 bis 17:30 Uhr 07:35 bis 17:36 Uhr Ja1
Frankfurt 4 08:00 bis 22:00 Uhr 07:05 bis 22:00 Uhr Ja1
Deutschland Parkett 5 08:00 bis 22:00 Uhr 07:00 bis 22:00 Uhr Ja1
Stuttgart 6 08:00 bis 22:00 Uhr 07:05 bis 22:00 Uhr Ja1
Hamburg, Hannover 7, 10 08:00 bis 22:00 Uhr 07:30 bis 22:00 Uhr Ja2
USA 8, 10 15:30 bis 22:00 Uhr 09:00 bis 22:00 Uhr Ja2
Kanada 8, 10 15:30 bis 22:00 Uhr 09:00 bis 22:00 Uhr Ja2
Sowakei (Bratislava) 10 11:00 bis 14:00 Uhr 07:30 bis 17:30 Uhr Ja1
Ungarn (Budapest) 10 09:00 bis 16:30 Uhr 07:30 bis 17:30 Uhr Ja1
Tschechien (Prag) 10 09:30 bis 16:00 Uhr 07:30 bis 17:30 Uhr Ja1
Dublin, Luxemburg 9, 10 09:00 bis 17:30 Uhr 07:30 bis 17:30 Uhr Ja2
Japan (Tokio) 8, 10 02:00 bis 04:00 Uhr
05:30 bis 08:00 Uhr
08:00 bis 20:00 Uhr Ja3
Singapur (Singapur) 10 03:00 bis 06:30 Uhr
08:00 bis 11:00 Uhr
08:00 bis 20:00 Uhr Ja3
Australien (Sydney) 8, 10 00:00 bis 02:30 Uhr
04:00 bis 06:00 Uhr
08:00 bis 20:00 Uhr Ja3
China (Hongkong) 10 04:00 bis 06:30 Uhr
08:30 bis 10:00 Uhr
08:00 bis 20:00 Uhr Ja3
alle anderen Börsen 8, 10 09:00 bis 17:30 Uhr 07:30 bis 17:30 Uhr Ja2


1 Ihre Aufträge werden während der Börsenöffnungszeiten im Regelfall sekundenschnell an die Börse weitergeleitet. Nach Durchführung des Auftrages, (wenn Limit bzw. Angebot und Nachfrage übereingestimmt haben), erhalten Sie rasch eine Durchfühungsbestätigung in Ihrem Orderbuch.

2 Ihre Aufträge werden während der Börseöffnungszeiten im Regelfall innerhalb weniger Minuten an die Börse weitergeleitet. Nach Durchführung des Auftrages (wenn Limit bzw. Angebot und Nachfrage übereingestimmt haben), erhalten Sie rasch eine Durchführungsbestätigung in Ihrem Orderbuch. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung wird empfohlen, Ihre Aufträge bereits mindestens 30 Minuten vor Börseschluss zu erfassen um eine Teilnahme am aktuellen Handelstag zu gewährleisten.

3 Aufgrund der Zeitverschiebeung (= Handelszeit außerhalb der Weiterleitungszeit) können Ihre Aufträge meist erst zu Beginn der nächsten Börsensitzung berücksichtigt werden.

4 Die Handelszeit für Anleihen an der Börse Frankfurt ist von 09:00 bis 17:30 Uhr, der Handel in strukturierten Produkten (Zertifikate) von 08:00 bis 22:00 Uhr.

5 Die Handelszeit für Anleihen ist an den Börsen Düsseldorf und München von 08:00 bis 17:30 Uhr.

6 Die Handelszeit für Anleihen ist an der Börse Stuttgart von 08:00 bis 18:00 Uhr, jene für derivate Hebel- und Anlageprodukte von 08:00 bis 22:00 Uhr.

7 Die Handelszeit für Anleihen ist an den Börsen Hamburg und Hannover von 08:00 bis 17:30 Uhr.

8 An den Börsen USA, Australien, Canada, Großbritannien und Japan können keine Pennystocks gekauft werden. Verkäufe sind davon nicht betroffen und somit möglich. Definition: Pennystocks ist im Aktienhandel und in der Börsensprache der Anglizismus für Aktien, deren Börsenkurs in der Inlandswährung unterhalb der Geldeinheit „Eins“ liegt.

9 An der Börse Luxemburg sind keine Kaufaufträge möglich, Verkäufe sind weiterhin uneingeschränkt möglich.

10 Auftrag wird gemäß Ausführungspolitik an einen Broker weitergeleitet. Dieser kann einen anderen Ausführungsplatz im selben Land oder ein länderneutrales Handelssystem wählen, wenn voraussichtlich ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.

Sonderfälle börsliche Auftragsabwicklung
  • Die Wiener Börse hat im Jahr 2024 an folgenden österreichischen Feiertagen geöffnet: Christi Himmelfahrt (09.05.), Pfingstmontag (20.05.), Fronleichnam (30.05.), Maria Himmelfahrt (15.08.) und Allerheiligen (01.11.) und an diesen Tagen findet auch eine Auftragsweiterleitung statt.
  • An ausgewählten österreichischen Bankfeiertagen (Heilige 3 Könige, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Nationalfeiertag, Allerheiligen und Maria Empfängnis) werden Wertpapieraufträge nach Deutschland und in die USA bis 20:00 Uhr weitergeleitet.
  • An den restlichen Feiertagen findet bis auf Weiteres keine Auftragsweiterleitung statt. Diese Aufträge werden am nächsten Bankarbeitstag an die jeweiligen Börsen weitergeleitet.
  • Die deutschen Börsen sind zwar grundsätzlich bis 20:00 Uhr geöffnet, allerdings findet die Schlussauktion zwischen 19:30 und 20:00 statt. Der Zeitpunkt ist von Titel zu Titel verschieden. Aufträge, die während oder nach dem Ende der Schlussauktion erteilt werden, können in der laufenden Handelssitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte ein tagesgültiger Auftrag während oder nach dem Ende der Schlussauktion erteilt werden, so wird dieser Auftrag nicht weitergeleitet. Wir bitten daher um besondere Vorsicht bei Aufträgen nach 19:30 Uhr, da Sie dazu keine Benachrichtigung erhalten.
  • Wir bitten weiters um besondere Vorsicht bei Aufträgen für Wertpapiere, bei denen es lediglich eine Auktion pro Tag gibt. Bei Wertpapieren die nicht im Fließhandel notieren findet die Auktion meist mittags statt. Es erfolgt keine Ablehnung, wenn Sie einen tagesgültigen Auftrag für solch ein Wertpapier während oder nach der Auktion absenden - dieser Auftrag kann in der Folge allerdings nicht weitergeleitet werden. Sie erhalten darüber keine Benachrichtigung. Informationen zu den jeweiligen Auktionszeiten finden Sie in den jeweiligen Börsenusancen.
  • An die Börsen Wien und Frankfurt/Xetra werden die Aufträge bis 17:36 Uhr weitergeleitet. Dadurch können auch während der Schlussauktionen noch tagesgültige Aufträge erteilt werden. Ist die Auktion bei Erteilung eines tagesgültigen Auftrags bereits vorbei, wird der Auftrag von der Börse abgelehnt und nicht durchgeführt. Wird der Auftrag mit einer längeren Gültigkeit versehen und bei der Schlussauktion nicht berücksichtigt, bleibt der Auftrag bis zum Ablauf der Gültigkeit im System bzw. wird am nächsten Tag berücksichtigt.
  • Bei den Zeitumstellungen (Sommer- bzw. Winterzeit) kann es an den US-amerikanischen, kanadischen, asiatischen und australischen Börsen zu veränderten Öffnungszeiten kommen.
  • Aufgrund der Zeitverschiebung an den Börsen Japan (Tokio), Australien (Sydney), China (Hongkong) und Singapur (Singapur) ist die Erteilung von "tagesgültigen Aufträgen" generell nicht möglich. Die Handelszeiten in China (Hongkong) und Singapur (Singapur) überschneiden sich für einige Stunden, in diesem Zeitraum ist die Teilnahme an der aktuellen Börsesitzung möglich. Aufträge müssen jedoch mit Gültigkeit mindestens nächster Werktag erteilt werden.
  • Aufträge für Anleihen sind an folgenden Börsen nicht möglich: London, Brüssel, Barcelona, Kopenhagen, Dublin, Helsinki, Lissabon, Madrid, Spanische Börse, Stockholm, Bratislava, Budapest, Prag, Warschau, Tokio, Singapur, Sydney, Hongkong, Kanada. Beim Versuch eine Anleihe über einen dieser angeführten Börseplätze zu handeln, wird eine entsprechende Hinweismeldung ("Börse nicht möglich. Bitte anderen Handelsplatz auswählen.") ausgegeben.

Bei Online-Börsen ist die Durchführungsanzeige aufgrund der direkten Anbindung im Regelfall binnen Sekunden in Ihrem Orderbuch. Die Durchführungsanzeigen bei allen anderen Börsen sind in der Regel spätestens nächsten Tag im Orderbuch abrufbar. Nach Ablauf der Gültigkeit eines gegebenen Auftrages muss eine eventuelle Durchführung verifiziert werden, ehe ein neuer Auftrag gegeben wird. Ansonsten kann es zu Doppeldurchführungen kommen.

Es gibt verschiedene Status in denen sich der Auftrag befinden kann - diese können Sie im Orderbuch anhand des Auftragsstatus ablesen:

Status Beschreibung
Auftrag entgegengenommen Der Auftrag bzw. die Auftragsänderung ist in unserem System eingelangt, wurde aber von der Börse bzw. dem Geschäftspartner noch nicht bestätigt.
Fonds-Auftrag an Fondsgesellschaft weitergeleitet Der Fonds-Auftrag wurde an die Fondsgesellschaft zur Bearbeitung weitergeleitet.
Auftrag an Handelspartner weitergeleitet Der außerbörsliche Direktauftrag wurde an den Handelspartner weitergeleitet, wurde aber von diesem noch nicht bestätigt bzw. ausgeführt.
Auftrag bestätigt Der Auftrag bzw. die Auftragsänderung ist an der Börse bzw. bei dem Geschäftspartner eingelangt und wurde bereits bestätigt.
Auftrag vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Auftrag vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Auftrages bzw. der Auftragsänderung nicht festgestellt werden.
Auftrag ausgeführt Der Auftrag wurde an der Börse zur Gänze durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung kann im Orderbuch abgerufen werden.
Fonds-Auftrag voll ausgeführt Der Fonds-Auftrag wurde an der Fondsgesellschaft zur Gänze durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung können im Orderbuch abgerufen werden.
Auftrag teilausgeführt Der Auftrag konnte an der Börse nur teilweise durchgeführt werden. Der restliche Teil bleibt bis Gültigkeitsende an der Börse aktiv.
Auftrag teilausgeführt und abgelaufen Der Auftrag konnte an der Börse nur teilweise durchgeführt werden. Bei der offenen Menge ist die Gültigkeit abgelaufen.
Gültigkeit abgelaufen Die Gültigkeit des Auftrages ist abgelaufen. (Dieser Status lässt aber nicht zweifelsfrei darauf schließen, dass der Auftrag nicht durchgeführt wurde!)
Storno entgegengenommen Der Storno-Auftrag ist in unserem System angelangt; wurde aber von der Börse noch nicht bestätigt bzw. durchgeführt.
Storno bestätigt Der Stornoauftrag wurde von der Börse bzw. dem Geschäftspartner bestätigt und durchgeführt.
Storno vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Storno vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Stornos nicht festgestellt werden.
Auftrag abgelehnt siehe Punkt "Auftragsablehnung/Auftragslöschung"
Auftrag gelöscht siehe Punkt "Auftragsablehnung/Auftragslöschung"
Zeichnungsauftrag entgegengenommen Der Zeichnungsauftrag für den Börsegang (Emission) ist in unserem System zur weiteren Bearbeitung eingelangt.
keine Zuteilung Die Zeichnungsfrist ist bereits abgelaufen und Sie haben keine Stücke erwerben können.
Zeichnung voll zugeteilt Die Zeichnungsfrist ist bereits abgelaufen und Sie haben eine volle Zuteilung erhalten.
Zeichnung teil zugeteilt Die Zeichnungsfrist ist bereits abgelaufen und Sie haben eine teilweise Zuteilung erhalten.

Wählen Sie für Zeichnungsaufträge immer die Funktion "Wertpapier > Auftrag > Zeichnung" oder verwenden Sie den Zeichnungs-Button auf der Homepage direkt beim Produkt.

Grundvoraussetzungen für einen Zeichnungsauftrag
  • Die Kennnummer muss im System bereits angelegt sein.
  • Die Preisbandbreite muss bereits bekannt sein. Vor der Bekanntgabe können wir leider keine Zeichnungsaufträge entgegennehmen.
Bei Erteilung ist zu beachten
  • Die Kennnummer muss in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Börse auswählen.
  • Zeichnungsaufträge sind prinzipiell Bestens (Limitart "Bestens") zu erfassen. Die Ausnahme bilden Tenderemissionen (Emissionen nach dem Auktionsverfahren) für die ein Limit eingegeben werden muss.
  • Die Aufträge werden standardmäßig ultimogültig (Monatsletzter) erteilt. Eine Erfassung der Gültigkeit ist nicht notwendig.
Achtung
  • Geben Sie keine Zeichnungsaufträge für bereits an der Börse notierende Wertpapiere - diese Aufträge können von uns nicht weitergeleitet werden.
  • Geben Sie keine Kaufaufträge für Emissionen - diese Aufträge können ebenfalls von uns nicht weitergeleitet werden.
Stornoauftrag

Ein Storno wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Aufgrund eines erteilten Stornoauftrages kann nicht auf eine tatsächliche Stornierung geschlossen werden.


Es ist durchaus möglich, dass, da der ursprüngliche Auftrag bereits ausgeführt wurde, eine Stornierung nicht mehr möglich ist, obwohl im Orderbuch keine Durchführungsbestätigung angezeigt wird.

Folgende Status geben Aufschluss über eine erfolgreiche Durchführung von Stornoaufträgen
Storno entgegengenommen Der Storno-Auftrag ist in unserem System angelangt; wurde aber von der Börse bzw. dem Geschäftspartner noch nicht bestätigt bzw. durchgeführt.
Storno bestätigt Der Stornoauftrag wurde von der Börse bzw. dem Geschäftspartner bestätigt und durchgeführt.
Storno vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Storno vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Stornos nicht festgestellt werden.
Vorgehensweise bei Storno

Um Schadens- und Reklamationsfällen vorbeugen zu können, sind während des Status "Storno entgegengenommen" keine weiteren Aufträge zu diesem Auftrag möglich. Folgeaufträge sind somit erst dann möglich, wenn das Storno "bestätigt" bzw. "vorbehaltlich bestätigt" ist, da erst zu diesem Zeitpunkt der Disposaldo erhöht wird (z.B. bei stornierten Verkäufen) bzw. der Kontosaldo wieder freigegeben wird (z.B. bei stornierten Käufen).
 

Werden Auftragsstornos außerhalb der Börseöffnungszeiten erfasst, sind Folgeaufträge (vor allem bei Storno von Verkaufsaufträgen) für die betroffenen Stücke erst am nächsten Werktag möglich, sobald diese von der Börse bestätigt wurden.

Auftragsänderung

Ein Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrags an die Börse weitergeleitet. Aufgrund eines erteilten Änderungsauftrags kann nicht auf eine tatsächliche Änderung geschlossen werden.
 

Es ist durchaus möglich, dass, da der ursprüngliche Auftrag bereits ausgeführt wurde, eine Änderung nicht mehr möglich ist, obwohl im Orderbuch keine Durchführungsbestätigung angezeigt wird.

Folgende Status geben Aufschluss über eine erfolgreiche Durchführung von Auftragsänderungen
Auftrag entgegengenommen
Die Auftragsänderung ist in unserem System eingelangt, wurde aber von der Börse bzw. dem Geschäftspartner noch nicht bestätigt.
Auftrag bestätigt Die Auftragsänderung ist an der Börse bzw. bei dem Geschäftspartner eingelangt und wurde von bereits bestätigt.
Auftrag vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Auftrag vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Änderungsauftrags nicht festgestellt werden.
Auftrag ausgeführt Der Änderungsauftrag wurde an der Börse durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung kann im Orderbuch abgerufen werden.


Diese Auftragseigenschaften können geändert werden:

  • Limitart (nur Betrag zu Bestens)
  • Limithöhe
  • Stopmarke
  • Gültigkeit

Die Änderung der Stopmarke ist nur an der Börse Wien sowie den deutschen Börseplätzen (ausgenommen Hamburg und Hannover) möglich. Sollte eine spezielle Änderung von Aufträgen an Börsen ohne Änderungsmöglichkeit gewünscht werden, müssen weiterhin ein Storno- und ein Neuauftrag erfasst werden.

Vorgehensweise bei Änderung

Um Schadens- und Reklamationsfälle vorbeugen zu können, sind während des Status "Auftrag entgegengenommen" keine weiteren Aufträge zu diesem Auftrag möglich. Folgeaufträge zu den betroffenen Stücken sind somit erst dann möglich, wenn die Änderung "bestätigt" bzw. "vorbehaltlich bestätigt" ist, da erst zu diesem Zeitpunkt der Kontosaldo angepasst wird (nur wenn bei Kaufaufträgen Limit erhöht wurde).

Auftragsablehnung / Auftragslöschung

Werden Wertpapieraufträge aufgrund von fehlerhaften Eingaben, markanten Ereignissen, ... von der Börse/Bank abgelehnt bzw. gelöscht, werden entsprechende Auftragsstati im Orderbuch angezeigt und zusätzlich der Grund für die Nichtberücksichtigung angezeigt.

Auftragsstatus bei Ablehnung/Löschung
Auftrag abgelehnt
Die Auftragsanlage wurde aufgrund von fehlerhaften Eingaben (falsches Limit, zu viele Nachkommastellen, Nichteinhaltung der Mindestmenge, Stornoerteilung nach bereits erfolgter Auftragsausführung, ...) von der Börse abgelehnt. Mittels Auftragsänderung kann dieser Auftrag erneut mit korrekten Eingaben an die Börse gesendet werden.
Auftrag gelöscht Die Auftragsanlage wurde aufgrund markanter Ereignisse (Löschung nach Ablehnung eines falsch erteilten Auftrags, Handelsaussetzung, Dividendenabschlag, Kapitalmaßnahmen, ...) von der Börse gelöscht. Somit ist der Auftrag nicht mehr aktiv und muss gegebenenfalls neu erteilt werden.

Anzeige von Löschungs- und Ablehnungsgründen

Wird ein Wertpapierauftrag abgelehnt bzw. gelöscht, sind die Gründe für den Internetkunden im Orderbuch ersichtlich.

Dabei wird neben dem Auftragsstatus ein Info-Icon eingeblendet. Klickt man auf dieses Symbol, wird der Ablehnungs- bzw. Löschungsgrund eingeblendet.
 

Auftragshistorie im Orderbuch

In der Auftragshistorie können sämtliche Änderungen beim gewählten Auftrag nachvollzogen werden:

  • Storno und Änderung von Limits (Limitart, Limithöhe bei Betrags-Aufträgen), Limitzusätzen (Stopmarke), Gültigkeiten
  •  Änderung der Auftragsstatus innerhalb des Auftrags
  • Zusätzliche Anzeige von Ablehnungs- und Löschungsgründen

Die Auftragshistorie kann direkt im Orderbuch über den Multifunktionsbutton beim jeweiligen Auftrag aufgerufen werden.
 

Information zu Teilausführungen

Wertpapierorders werden gelegentlich nur zu einem Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien z.B. niedrige Marktkapitalisierung oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer.

Der Börsenmakler bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig. Daher ist er zur Teilung einer Order berechtigt. Auf diese Maßnahme kann die Bank weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen.

Es kann vorkommen, dass eine Order im Verlauf des Börsenhandels in zwei oder mehreren Teilausführungen abgewickelt wird. Bitte beachten Sie, dass eine eigene Abrechnung je Teilausführung erstellt wird. Die Spesenbelastung bei Teilausführungen erfolgt aliquot. Bei teilausgeführten Aufträgen besteht die Möglichkeit, für den noch offenen Teil einen Storno- bzw. Änderungsauftrag zu erfassen.


Kontodeckungsprüfung

Grundsätzlich kann bei Wertpapierkaufaufträgen maximal der Kontorahmen ausgeschöpft werden, somit können maximal Sollzinsen laut Rahmenvereinbarungen anfallen. Die Kontodeckungsprüfung bei Kaufaufträgen berücksichtigt bereits anfallende Spesen.

Erfolgt die Auftragsausführung jedoch zu einem höheren Kurs (gemäß Limiteingabe), kann der Abrechnungsbetrag auch höher als der verfügbare Betrag sein und somit den Kontorahmen übersteigen. Dabei gelten die Sollzins-Vereinbarungen mit der Bank.
 

Vorgehensweise bei Auftragslöschungen seitens Börse / Bank

In verschiedenen Situationen ist die Börse oder die Bank berechtigt, offene Wertpapieraufträge zu löschen und je nach Konstellation den Auftrag neu in das System zu stellen. Nachfolgende Richtlinien sollen über die Vorgehensweise der Bank informieren:

Behandlung von  laufenden Aufträgen bei Vola-Unterbrechungen durch die Börse:

  • Erklärung: Bei jeder Börse gibt es für jedes Wertpapier fix festgelegte Volatilitätsspannen. Sollte der nächste zustande kommende Kurs außerhalb dieser Spanne liegen, kommt es zu einer Vola-Unterbrechnung.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Dividendenzahlungen:

  • Erklärung: Die Höhe der Dividende wird am Ex-Tag vom aktuellen Börsenkurs abgeschlagen und dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Börse gelöscht und von der Bank unverändert wieder an die Börse gegeben. Es erfolgt keine Information, da für den Kunden kein Handlungsbedarf besteht.

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Kapitalmaßnahmen:

  • Erklärung: Kapitalmaßnahmen (Umtausch/Bezug, Barabfindung, Split/Reverse-Split,…) können den aktuellen Börsekurs beeinflussen.
  • Ablauf:  Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

Behandlung von Ausführungen bei Mistrades:

  • Erklärung: Bei Mistrades handelt es sich um nicht marktkonforme Kurse seitens der Börse aufgrund Störungen im technischen Handelssystem oder aufgrund Fehler eines Handelspartners. Dabei weichen die Kurse in der Regel erheblich und offenkundig vom aktuellen Kurs ab. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Börseusancen des jeweiligen Börseplatzes.
  • Ablauf:  Abrechnungen und Ausführungen werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Die Aufträge werden von der Bank mit dem korrigierten Kurs wieder an die Börse gesendet bzw. die Abrechnung neu erstellt.

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Handelsaussetzungen:

  • Erklärung: Handelsaussetzungen können kurzfristig eintreten z.B. vor Bekanntgabe unternehmensrelevanter Daten. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um zeitlich begrenzte Handelsaussetzungen.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

Storno bei Auftragsablehnung der Börse bzw. des Geschäftspartners:

  • Erklärung:  Falls ein erteilter Wertpapierauftrag von der Börse bzw. dem Geschäftspartner nicht akzeptiert werden kann (Aufträge mit einem ungültigen Stop-Limit, zu viele Nachkommastellen beim Limit, Geschäftspartner kann Auftrag nicht an Börse weiterleiten, Bestensaufträge die größere Kursveränderungen auslösen würden,  erfasstes Betrags- oder Stop-Limit weicht zu weit vom aktuellen Kurs ab,...), muss die Bank diese Aufträge aus technischen Gründen stornieren.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

» Beachten Sie bitte die Informationen Ihrer Bank.

» Gerade an US-amerikanischen Börsen kann es vorkommen, dass ein Geschäftspartner der Raiffeisenlandesbank OÖ Aufträge außerhalb des Heimatlandes (z.B. Handel kanadischer Pennystocks über US-amerikanische Börse) nicht abwickeln kann.

» Bzgl. Sonderweiterleitungen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer in der Bank.

Es kann bei Wertpapieraufträgen vorkommen, dass Aufträge, die nicht in Landeswährung der Börse notieren, von der Börse abgelehnt werden. Dies tritt manchmal bei europäischen Börsen außerhalb Österreich und Deutschland auf. Vereinzelt kann dies auch an US-amerikanischen Börsen vorkommen. Sollten sich solche Positionen auf Ihrem Depot befinden, können Verkäufe bis auf Weiteres durchgeführt werden - Käufe werden in der Regel abgelehnt. Beispiel: Sie ordern ein Wertpapier an der Börse London, das ursprünglich in London in Euro (EUR) und nicht in der Landeswährung Pfund (GBP) notiert. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Betreuer in Ihrer Bank eine entsprechende Benachrichtigung. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Veranlagungen zu beachten.

Neben den herkömmlichen Risken kann es bei Investments an Nebenmärkten, deren Börsenusancen und deren Abwicklung zum Teil noch nicht den westeuropäischen Standards entsprechen, zu zusätzlichen Risken kommen. Beispielsweise können folgende Fälle auftreten:

Keine Limit-Aufträge möglich

Bei einigen Aktienmärkten sind limitierte Kauf- und Verkaufsaufträge grundsätzlich nicht möglich. Limitierte Aufträge können daher erst nach dementsprechender telefonischer Anfrage beim Broker vor Ort erteilt werden. Aufgrund dieser telefonischen Anfrage kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, außerdem übernehmen wir keine Garantie dafür, dass diese Limits auch durchgeführt werden.

Verträge mit Brokern

Zwischen dem handelnden Broker vor Ort und unseren Lagerstellen werden Abwicklungsverträge abgeschlossen. Sollte sich der Broker nicht an diese Bedingungen halten bzw. sollten Änderungen der Bedingungen notwendig sein, kann es neben zeitlichen Verzögerungen im Extremfall zur Nichtdurchführung des Kundenauftrages kommen.

Abwicklung

Mit einem Großteil der Börsen von Nebenmärkten gibt es keine direkte Anbindung, d.h. sämtliche Aufträge müssen telefonisch weitergeleitet werden. Dabei kann es zu Fehlern bzw. zeitlichen Verzögerungen kommen.

Laufende Kursversorgung

Bei einigen osteuropäischen Aktienbörsen ist es schwierig, laufend aktuelle Kurse zu bekommen. Bestehende Kundenpositionen können daher mit nicht aktuellen Kursen bewertet werden.

Einstellung von Handelsnotizen

Wird eine Handelsnotiz an einer Börse eingestellt, so kann es beim Verkauf dieser Positionen zu Problemen kommen. Zum einen ist ein Verkauf dieser Papiere über die jeweilige Kaufbörse nicht mehr möglich. Zum anderen kann auch ein Übertrag an eine andere Börse Probleme mit sich bringen; d.h. in solchen Fällen ist entweder die Handelbarkeit der Aktie stark eingegrenzt oder es ist auf bestimmte oder unbestimmte Zeit kein Handel mehr für dieses Papier möglich.

Öffnungszeiten

Bei einigen Börsen an Nebenmärkten entsprechen die Öffnungszeiten bei weitem noch nicht den westeuropäischen Standards. Kurze Börseöffnungszeiten von wenigen Stunden pro Tag können zu Engpässen bzw. Nichtberücksichtigung von Aktienaufträgen führen.

Diese dargestellten Beispiele stellen nur eine Auswahl an zusätzlichen Risiken dar und gewähren dadurch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht macht aufgrund von vermehrten Verstößen gegen die Bestimmungen zu Marktmissbrauch durch Privatanleger auf folgenden Umstand aufmerksam:

Börsliche Wertpapiergeschäfte, bei denen ein Kunde im gleichen Titel gleichzeitig den Käufer und Verkäufer einer Transaktion stellt, sind verboten.

Bei diesen In-sich-Geschäften (auch als Crossings bezeichnet) kommt es zu keiner Änderung des wirtschaftlichen Eigentümers. Kunden können daher den Tatbestand der Marktmanipulation gemäß § 154 Abs 1 Z 3 BörseG 2018 iVm Art 12 MAR erfüllen und mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden. Marktmanipulativ sind alle Geschäfte oder Kauf- und Verkaufsaufträge, die „falsche oder irreführende Signale“ geben oder geben könnten, oder durch die ein „anormales oder künstliches“ Kursniveau erzielt wird.

Bei Wertpapieraufträge ist daher besonders zu achten,

  • dass zeitnahe Kauf- und Verkaufsorders keine gegenläufigen Orderlimite aufweisen, wodurch es zu einer gegenseitigen Ausführung an der Börse kommen könnte (z.B. u.a. idente Limite oder gegenläufige Orders in Kombination mit dem Orderzusatz „Bestens“). Zu beachten ist hierbei auch auf das durchschnittliche Handelsvolumen des Titels. Bei illiquideren Titeln erhöht sich die Chance, dass es bei gegenläufigen Orders zu einem Crossing kommt.
  • dass keine gegenläufigen Orders nach dem börslichen Handelsschluss in Auftrag geben werden, wodurch es in der Eröffnungsauktion des folgenden Handelstags zu einem Crossing kommen könnte.
  • dass vorab geprüft wird, ob eine neue Wertpapierorder (z.B. Kauf) unter Umständen gegen eine bereits zu einem früheren Zeitpunkt beauftragte, aber noch nicht ausgeführte Order im gleichen Titel (z.B. Verkauf) gegeneinander ausgeführt werden könnte. In diesem Zusammenhang sind auch noch nicht ausgeführte, aber möglicherweise gegenläufige Stopp-Orders zu beachten.

Bei weiterführenden Fragen kann sich der Kunde auf der Homepage der FMA zum Thema Marktmissbrauch informieren oder an die Bank wenden.

Weiterführende Links zum Thema:
https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/marktmissbrauch/marktmissbrauch/
https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/marktmissbrauch/marktmissbrauch/crossings/


Bei Auftragserfassung in Mein ELBA wird der Kunde auch über diesen Umstand gesondert hingewiesen, wenn für einen Kaufauftrag bereits ein gegenläufiger noch nicht vollständig ausgeführter Verkaufsauftrag (oder umgekehrt) platziert ist:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zu diesem Titel bereits einen gegenläufigen Auftrag platziert haben, der noch nicht (vollständig) ausgeführt wurde. Es besteht dadurch die Gefahr eines Crossings (In-sich-Geschäft). Da es bei Aufträgen durch ein- und dieselbe Person (oder für dasselbe Depot), die gegeneinander ausgeführt werden, zu keiner Veränderung in der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers kommt, können Crossings ein Signal für Marktmanipulation sein. Sie sind daher verboten. Um das Risiko eines Crossings zu vermeiden, sollten Sie deshalb einen neuen Auftrag erst dann erteilen, wenn Ihr erster, gegenläufiger Auftrag vollständig an der Börse ausgeführt wurde.

Registrierung von Namensaktien

In der Raiffeisenbankengruppe erfolgt bei Aufträgen für Namensaktien keine standardmäßige Eintragung ins Aktienregister. Bei ausdrücklichem Kundenwunsch besteht jedoch die Möglichkeit, einen Auftrag zur Registrierung mittels geeignetem Formular beim Berater zu erteilen.

Für jede Registrierung werden einmalige Spesen in Höhe von EUR 60 inkl. USt pro Registrierung verrechnet. Für eine ordnungsgemäße Durchführung des Standardgeschäfts ist eine Registrierung im Aktienregister nicht notwendig. Bei Auftragserteilung für Namensaktien (z.B. Daimler) erhält der Kunde jedoch die Hinweismeldung „Namenstitel! Keine standardmäßige Eintragung ins Aktienregister.“
 

Behandlung eines Aktiensplits

  • Split: Bei einem Split wird die Anzahl der Wertpapiere erhöht. Diese Maßnahme verbilligt die Aktien optisch und lockt neue Käufer. Beispiel: Ein 1:2-Split funktioniert so, dass eine Aktie, die bislang 50 Euro kostete, neu aufgeteilt wird in zwei Aktien, die nur noch 25 Euro kosten. Aktienbesitzer halten nach dem Split doppelt so viele Aktien zu halbem Kurs, für Kaufinteressenten hat sich die Aktie jedoch verbilligt.

    Die Kursanpassung erfolgt in der Regel zeitnah (spätestens am nächsten Handelstag) – bei der Buchung der Erhöhung der Stückanzahl kann es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die am Depot verbuchte Stückanzahl noch nicht korrigiert ist. Bei eventuellen Verkäufen kontaktieren Sie bitte Ihren Berater.

  • Reverse-Split: Bei einem Reverse-Split wird die Anzahl der Wertpapiere verringert. Diese Maßnahme erhöht in der Regel den Aktienkurs. Beispiel: Ein 5:1-Reverse-Split funktioniert so, dass eine Position von fünf Aktien mit einem Kurswert je Aktie von 50 Euro zu einer Position von einer Aktie mit Kurswert von 250 Euro wird.

    Wie beim Split erfolgt die Kursanpassung in der Regel zeitnah (spätestens am nächsten Handelstag) – bei der Buchung der Reduzierung der Stückanzahl kann es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Daher werden Verkaufsaufträge, deren eingegebene Stückzahl höher ist als jene tatsächlich verfügbare Menge nach Durchführung des Reverse-Splits, automatisch von der Bank storniert. Kaufaufträge sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

    Zusätzlich werden bei Käufen und Verkäufen von Wertpapieren, bei denen es aktuell offene Reverse-Splits gibt, vor der Auftragsabsendung entsprechende Hinweise ausgegeben.
Valutaregelung

Der Kassatag ist der Erfüllungstag des Geschäfts. Bei Last- und Gutschriften entspricht die Valuta dem Kassatag. Wenn der Kassatag auf einen österreichischen Feiertag fällt, entspricht die Valuta dem Feiertag (mit Ausnahme in Österreich ist der 24.12. kein Valutatag).

Börse
Anmerkung
Österreich Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
Deutschland Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
USA, Kanada Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
Restliche Länder Kassatag = Schlusstag + 2 bzw. 3 Werktage
Außerbörslicher Handel grundsätzlich wie an der Börse des jeweiligen Landes (Ausnahmen möglich)



Bei börsenotierten Nicht-ETF-Fonds kann die Valuta auch länger als 2 Tage betragen. Bei Verkaufsaufträgen wird nach Einlangen der Durchführungsbestätigung eine entsprechende Haben-Vormerkung erstellt. Diese Vormerkung bewirkt eine vorzeitige Erhöhung des verfügbaren Betrags am Verrechnungskonto. Da dieser Betrag allerdings valutarisch noch nicht gebucht ist, fallen bei Überweisungen innerhalb der Valutafrist (je Börse unterschiedlich, siehe Tabelle) Sollzinsen an.

Bezugsrechtshandel

Kaufaufträge für Bezugsrechte sind über Internet nicht möglich (Fehlermeldung: "Kaufaufträge für Bezugsrechte nur über die Bank möglich!"). Verkaufsaufträge sind möglich (Hinweismeldung: "Bitte Weiterleitungszeiten für Bezugsrechte in den Orderrichtlinien beachten!").

Abwicklungsrichtlinien für den Handel mit Bezugsrechten:

Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, legt die Bank im Interesse der Kunden Aufträge zum An- bzw. Verkauf von Bezugsrechten zusammen. Eine Zusammenlegung erfolgt nur, wenn sich diese nicht nachteilig auf die beteigten Kunden auswirkt.

  • Bezugsrechtshandel mit AT- oder DE-ISINs:
    Diese Bezugsrechtsaufträge werden automatisch und unverzüglich an die Börse weitergeleitet (auch an österreichischen Bankfeiertagen). Die Erfassung eines Betragslimits ist möglich.
  • Bezugsrechtshandel ungleich AT-/DE-ISINs:
    Diese Bezugsrechtsaufträge werden einmal täglich weitergeleitet. Alle erfassten Aufträge bis 9:30 Uhr werden am selben, Aufträge nach 9:30 Uhr am nächsten Bankarbeitstag weitergeleitet. Die Erfassung eines Betragslimit ist möglich.

Nach der Weisungsfrist werden Bezugsrechtsverkäufe zu nicht ausgeübten Bezugsrechten am letzten Tag des Bezugsrechtshandels interessewahrend in der Mittagszeit zusammengefasst an die jeweiligen Börsen oder in Ausnahmefällen an die jeweiligen Lagerstellen weitergeleitet.

Nach Ausführung erfolgt die Zuordnung automatisch über das System mit dem entsprechenden Kundenauftrag. Sofern es zu Teilausführungen kommt, findet eine prozentuelle Zuordnung statt.
 

Odd Lot

Als Odd Lot werden Handelsaufträge an Börsen bezeichnet, welche eine Stückzahl umfassen, die nicht durch 100 teilbar bzw. kleiner als die Mindeststückelung sind. Der Begriff und die Anwendung ist vor allem in den USA und Asien geläufig. Dort bezieht sich der Ausdruck auf einen börslichen Auftrag mit einer Anzahl von Aktien oder Anleihen, die geringer als ein Round Lot sind.

Ein Round Lot an der New York Stock Exchange (NYSE) umfasst üblicherweise 100 Stück bei Aktien oder 1.000 Nominale bei Anleihen. An den gängigen europäischen Finanzplätzen (Österreich, Deutschland,...) gibt es keine Odd Lots, da dort die Mindeststückelung idR 1 Stück beträgt.

Odd Lots werden ausschließlich als sogenannte Bestens-Aufträge in den Börse-Orderbüchern vermerkt. Im ausführenden Handel werden sie dann zu Round Lots zusammengeführt, um in der Folge Bestens zum Abschluss gebracht zu werden.

Auch wenn der ursprüngliche Kundenauftrag mit einem Limit versehen wurde und dieser Auftrag von der Börse die Einstufung als Odd Lot bekommt, hat dieses Limit für die Ausführung keine Bedeutung mehr und der Auftrag wird Bestens ausgeführt. Der Ausführungszeitpunkt sowie der Ausführungskurs sind abhängig davon, wann anhand der offenen Odd Lots ein Round Lot erreicht werden kann.

 

Betragsgrenze bei Auftragserteilung

An den Börsen in Wien und Frankfurt (Xetra und Parkett) gelten bei der Auftragserfassung vorgegebene Betragsgrenzen in Höhe von EUR 2 Millionen pro Kauf- bzw. Verkaufsauftrag. Wird ein Auftrag erfasst, welcher den Gegenwert von EUR 2 Mio übersteigt, wir dieser Auftrag mit der Meldung "Maximal zulässiger Auftragsgegenwert von 2 Mio überschritten.

Bitte Auftrag entsprechend teilen. Um diesen Auftrag trotzdem absetzten zu können, muss dieser entsprechend geteilt werden. Durch diese Maßnahme entstehen grundsätzliche keine Mehrkosten, da die Spesen in diesem Bereich prozentuell auf den Gegenwert berechnet werden (einzig die Orderleitgebühr fällt pro Auftrag extra an).

  • Aufträge für börsenotierte Anleihen können auch limitiert weitergeleitet werden.
  • Käufe und Verkäufe erfolgen über die Börse. Die Kurse werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. 
  • Die Ordergültigkeit kann wie bei Aktien individuell bestimmt werden, darüber hinaus ist ein Intraday-Handel möglich. 
  • Ein Storno bzw. Änderung dieser Aufträge kann ebenfalls durchgeführt werden. Es gelten die aktuellen Aktienkonditionen.
  • Aufträge für börsenotierte Wertpapierfonds können auch limitiert weitergeleitet werden.
  • Käufe und Verkäufe erfolgen über die Börse. Die Kurse werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. 
  • Die Ordergültigkeit kann wie bei Aktien individuell bestimmt werden, darüber hinaus ist ein Intraday-Handel möglich. 
  • Ein Storno bzw. Änderung dieser Aufträge kann ebenfalls durchgeführt werden. Es gelten die aktuellen Aktienkonditionen.

Rechtliche hinweise

Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (RLB OÖ) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die RLB OÖ  übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen weder ein öffentliches Angebot noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Informationen dienen nur der Erstinformation und enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unter www.bankdirekt.at/disclaimer.