Dank Bausparzinsen und staatlicher Prämie ein sicheres Guthaben schaffen
Bausparen
Sich etwas Eigenes aufzubauen liegt in der Natur des Menschen. Doch dazu braucht es Geld.
Mit attraktiven Zinsen und einer zusätzlichen staatliche Prämie – steht Ihrer Geldanlage beim Bausparen auf sicherem Grund.
Für die Eröffnung eines Bausparprodukts benötigen Sie ein Girokonto bei der Bank Direkt.
- Sind Sie schon Kunde bei uns? Dann können Sie ganz einfach den Links folgen, um Ihr Bausparprodukt zu eröffnen.
- Falls Sie noch kein Girokonto bei der Bank Direkt haben, erfahren Sie hier mehr über die vielen Vorteile und Leistungen unseres Girokontos. Übrigens: Die Eröffnung ist kinderleicht und kann bequem online erledigt werden.
WÄHLEN SIE IHR BAUSPARPRODUKT
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Klassisches Bausparen - die solide Art zu sparen
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3,75 % Bausparzinsen* fix für ein Jahr
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flexible Einzahlungsmöglichkeiten
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staatliche Bausparprämie
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Anspruch auf Bauspardarlehen
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Jugend Bausparen - ideal für alle unter 24 Jahren
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4,00 % Bausparzinsen* fix für ein Jahr
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flexible Einzahlungsmöglichkeiten
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staatliche Bausparprämie
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Gutschrift der 1. Rate bei Aufnahme einer Bausparfinanzierung bis zum 30. Lebensjahr
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MixZins Bausparen -von fixen Zinsen profitieren
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2,75 % Bausparzinsen* fix für drei Jahre
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flexible Einzahlungsmöglichkeiten
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staatliche Bausparprämie
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Anspruch auf ein Bauspardarlehen
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Relax Bausparen - einmal einzahlen - mehr Ertrag
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2,5 % Bausparzinsen* fix für sechs Jahre
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bei Einmalerlag in den ersten zwei Monaten
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staatliche Bausparprämie
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Anspruch auf ein Bauspardarlehen
Verzinsung Ihres Bausparvertrags
Bis zu dem ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) beträgt der Zinssatz beim Spartarif 3,75 % p.a., beim Jugendtarif 4 % p. a. Beim MixZins-Tarif beträgt der Zinssatz bis zu dem drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) 2,75 % p. a. Nach der Fixzinsperiode wird beim Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif der Zinssatz bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr anhand des 12-Monats-EURIBOR abzüglich 1,25 Prozentpunkte ermittelt, beträgt aber mindestens 0,75 % p. a. und maximal 4 % p. a. Beim Relaxtarif beträgt der Zinssatz 2,5 % p. a. für sechs Jahre.
Effektive Jahreszinssätze vor KESt bei 6 Jahren Laufzeit:
Bei einer Einzahlung von EUR 100,– monatlich (Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif) bzw. einmalig EUR 7.200,– (Relaxtarif): mindestens 1,1 % und maximal 4,9 % beim Spartarif, mindestens 1,1 % und maximal 4,9 % beim Jugendtarif, mindestens 1,6 % und maximal 4,6 % beim MixZins-Tarif, mindestens 2,6 % und maximal 3 % beim Relaxtarif.
Berechnungsannahmen: Vertragsbeginn 1. Jänner. Erste bzw. einmalige Einzahlung: Beginn des Monats Jänner. Zinssatz nach der Fixzinsperiode (Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif): mindestens 0,75 % p. a. und maximal 4 % p. a. Staatliche Bausparprämie: im Jahr des Vertragsbeginns 1,5 % der Einzahlung, für die folgenden Kalenderjahre mindestens 1,5 % und maximal 4 % der Einzahlung. Das Entgelt für die Kontoführung (derzeit EUR 7,65 in jedem Kalenderjahr) ist bei der Berechnung berücksichtigt.
Raiffeisen Bausparen ist ein Produkt der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., FN 116309v.
Stand: 02.05.2024
SO SCHLIESSEN SIE IHREN BAUSPARVERTRAG AB
BAUSPAREN EINFACH ERKLÄRT
BAUSPARFINANZIERUNG
Wenn Sie ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen oder eine energiesparende Sanierung planen, ist das Bauspardarlehen der Raiffeisen Bausparkasse für Sie passend. Eine Bausparfinanzierung erfüllt aber weitaus mehr Wünsche, als Sie vielleicht vermuten. Ihre örtliche Raiffeisenbank informiert Sie dazu gerne.
GEWINNTABELLEN
Informieren Sie sich über Ihre Erträge bei monatlicher oder einmaliger Einzahlung. Sehen Sie selbst, was unter dem Strich rauskommen kann - ganz übersichtlich nach Produkten und Einzahlungsbetrag gegliedert.
Welche Tipps gibt's beim Bausparen?
- Mehrere Prämien lukrieren: Sie können für jedes Familienmitglied einen Bausparvertrag abschließen und damit für jedes Familienmitglied die staatliche Prämie lukrieren. Sie müssen aber nicht mehrere Bausparverträge abschließen, um in den Genuss von "mehreren Prämien" zu kommen. Denn Sie können auch als Bausparer:in Erhöhungsbeträge von maximal EUR 1.200,- jährlich für Ihren:Ihre Ehepartner:in bzw. jedes Kind in Anspruch nehmen.
- Zahlen Sie entweder monatlich, jährlich oder alles auf einmal ein. Die höchstmögliche staatliche Bausparprämie erhalten Sie, wenn Sie jährlich EUR 1.200,- oder monatlich EUR 100,- einzahlen bzw. eine einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr für die vollen 6 Jahre in Höhe von EUR 7.200,- leisten.
- Sie können mit Ihren Einzahlungen aussetzen oder diese reduzieren. Unterschreitet jedoch die Summe der Einzahlungen am Kündigungstermin die vereinbarte Sparleistung, so wird ein Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
Welche Vorteile bietet mir Bausparen?
Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:
- Bausparzinsen
- staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
- individuelles Ansparen
- Vorsorge für die Zukunft
- Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung
Was ist die staatliche Prämie?
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Wie wird die Bausparprämie ermittelt und wie hoch ist sie?
Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).
Wann habe ich Anspruch auf die staatliche Prämie?
Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.
Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).
- Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
- Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.
Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.
Warum muss ich meine Sozialversicherungsnummer angeben?
Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.
Was versteht man unter "vereinbarter Sparleistung"?
Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der Bausparer verpflichtet bzw. die er ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann.
Zum Beispiel:
- Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
- Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)
Für jede Person kann eine Sparleistung von maximal 16.800,- EUR vereinbart werden.
Muss ich für die Bausparprämie Kapitalertragssteuer zahlen?
Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Wann und in welcher Höhe erfolgt die Prämiengutschrift?
Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.
Im Jahr 2023 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).
Somit beträgt die Prämie 2023 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).
Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.
Wie viel muss ich mindestens zu meinem Bausparvertrag einzahlen?
Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).
Wie viel kann ich in diesem Jahr zu meinem Bausparvertrag noch prämienbegünstigt einzahlen, wenn ich heuer bereits über 500,- Euro eingezahlt habe?
Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.
Was ist Euribor?
Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.
Hier finden Sie weitere FAQ zum Thema Bausparen: https://www.bausparen.at/de/bausparen/faqs.html